Bauträgervertrag, Rückzahlungspflicht des Kaufpreises / Werklohns der Bauträgerbank

In seinem Urteil vom 10.02.2005 - VII ZR 184/04 - hat der Bundesgerichtshof eine für den Verbraucher sehr erfreuliche Entscheidung gefällt:

Der Erwerber z.B. einer vom Bauträger errichteten Eigentumswohnung hat gegenüber der den Bauträger finanzierenden Bank, die vorrangig im Grundbuch steht und beim vollständigen Entrichten des Kaufpreises sich zur Löschung ihrer vorrangigen Grundschulden verpflichtet hat, einen Rückzahlungsanspruch der auf deren Konto des Bauträgers gezahlten Kaufpreisraten, insoweit es sich herausstellt, dass der Vertrag nichtig war. Der Bundesgerichtshof begründet dieses Urteil damit, dass nicht nur gegen den Bauträger selbst, sondern auch gegen die finanzierende Bank ein Bereicherungsanspruch bestehe, da seine Leistung ja auch gezielt an diese Bank entrichtet wurde, um die Freigabe des Grundbuches zu erreichen. Jedenfalls kann der Erwerber z.B. einer Eigentumswohnung die durch den Bauträger entrichtet wurde und dessen Vertrag etwa aus Gründen der fehlerhaften Beurkundung nichtig ist, die Rückzahlung seiner Raten nicht nur vom unter Umständen insolvent gegangenen Bauträger, sondern eben auch von der Bank, die das Konto des Bauträgers unterhalten und das gesamte Vorhaben finanziert hat, verlangen.

HEIN & REHDER Rechtsanwälte PartGmbB
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