"Steht der Einheitspreis einer Position, in der sich Mehrmengen zwingend im Bauablauf ergeben werden, in einem auffälligen, wucherähnlichen Missverhältnis zur Leistung, so kann die dieser Preisbildung zugrundeliegende Vereinbarung sittenwidrig und damit nichtig sein.
In seinem Urteil vom 09.10.2008 spricht des Bundesgerichtshof neben den, in der Überschrift genannten Thema weitere sehr wichtige und interessante rechtliche Fragen an.
In seinem Urteil vom 23.10.2008 hat der Bundesgerichtshof wie folgt die Rechtsprechung zur Beweislastverteilung nach Mängelbeseitigung durch den Auftraggeber fortgebildet.
"Tritt ein Bauwilliger an einen Architekten mit der Bitte heran, ein passendes Grundstück für ein bestimmtes Projekt zu vermitteln und stellt er ihn gleichzeitig in Aussicht, ihn im Erfolgsfall mit den Architektenleistungen zu beauftragen, ist der in der Folge abgeschlossene Architektenvertrag nicht nach Artikel 10 § 3 NRVG unwirksam.
Die Vorschrift des § 912 BGB gilt auch entsprechend für spätere Umbauten, die in zeitlicher Hinsicht deutlich von der Errichtung des Gebäudes getrennt sind.
Mit Beschluss vom 24.04.2008 wies der Bundesgerichtshof die Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Bremen vom 12.09.2007 zurück.
In seinem Urteil vom 13.03.2008 hat der Bundesgerichtshof nochmals auf sein Urteil vom 08.07.2004 hinsichtlich des Vertrauensschutzes von Altverträgen verwiesen.
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